Praxis für Psychotherapie & Onlineberatung
Renate Sauer-Schmitz - Psychologische Psychotherapeutin

Wie bekommen Sie einen Therapieplatz?

Bevor wir mit der Behandlung beginnen, muss ich als behandelnde Psychotherapeutin in jedem Fall die Therapie gemeinsam mit Ihnen bei der zuständigen Krankenkasse beantragen. Dazu ist ein Konsiliarbericht des überweisenden Arztes erforderlich, um somatische Ursachen der Erkrankung auszuschließen.
Den >> Antrag auf Kostenübernahme stellen wir jedoch erst, wenn beide Beteiligten die Frage positiv beantworten können, ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll ist und ob wir eine gemeinsame Arbeitsbasis finden.

Zur Klärung dieser Fragen finden üblicherweise bis zu fünf psychotherapeutische Vorgespräche, die so genannten probatorischen Sitzungen statt. Die Kostenübernahme ist für die Krankenkasse verpflichtend: Probatorische Sitzungen werden also auf Kranken- bzw. Überweisungsschein abgerechnet.
Bitte nutzen Sie das Angebot der probatorischen Sitzungen dazu, sich in Ruhe darüber klar zu werden, ob Sie in mir die geeignete Therapeutin gefunden haben.
Dabei ist es für mich verständlich und nachvollziehbar, wenn Sie vor Ihrer endgültigen Entscheidung einen oder sogar mehrere weitere Therapeuten kennenlernen möchten.
Was viele PatientInnen nicht wissen: Abrechnungstechnisch sind probatorische Sitzungen auch bei mehreren TherapeutInnen im gleichen Quartal möglich.

Können wir die Entscheidung für unsere Zusammenarbeit mit einem stimmigen Gefühl bejahen, haben wir eines oder mehrere Therapieziele formuliert und das Therapiekonzept geklärt, ist der Zeitpunkt gekommen, bei Ihrer Krankenkasse schriftlich eine längere Psychotherapie zu beantragen.

Auch bei einer einmal begonnenen Therapie werden wir in regelmäßigen Abständen immer wieder überprüfen, ob die Psychotherapie weiterhin für Sie von Nutzen ist und welche Erfolge Sie bereits erzielt haben.

So verläuft das Antragsverfahren

Wenn es ein beiderseitiges Einverständnis zur Zusammenarbeit gibt und es sich bei der besprochenen Problematik um eine psychische Erkrankung nach den Psychotherapie-Richtlinien handelt, beantrage ich bei der zuständigen Krankenkasse je nach persönlicher Problemlage eine Kurzzeittherapie (25 Stunden) oder eine Langzeittherapie (50 Stunden).
Das Antragsverfahren für eine Kurzzeittherapie ist bei gesetzlich Versicherten sehr unkompliziert. Bei Bedarf können wir anschließend einen Umwandlungsantrag stellen, der die Kurzzeittherapie um 20 Stunden verlängert und so in eine Langzeittherapie (45 Stunden plus fünf probatorische Sitzungen) umwandelt.
Hierfür muss ein Gutachterverfahren eingeleitet werden: Das psychologische Gutachten, das die Krankenkasse einem externen Gutachter zur Prüfung vorlegt, erstelle ich als Therapeutin. In einem nächsten Schritt können Anträge auf weitere 30 Fortführungssitzungen folgen, so dass Ihre Therapie am Ende insgesamt 75/80 Sitzungen umfasst.
Im Gegensatz zu der GKV besteht bei den Privatkassen keine einheitliche Regelung, da hier individuelle Verträge vorliegen. Darum sollten Sie als PrivatpatientIn die genaue Regelung bereits während der probatorischen Sitzungen bei Ihrer Krankenkasse erfragen. In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten nach einem gutachterlichen Antragsverfahren.