Wie wird die Psychotherapie abgerechnet?
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernehmen bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Erkrankung oder Störung sowohl die gesetzlichen wie auch private Krankenkassen oder die Beihilfe.
Meine Kassenzulassung für Psychotherapie berechtigt mich, mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abzurechnen, so dass Ihnen keine Kosten entstehen.
Sind Sie Mitglied einer GKV, gelten die gleichen bürokratischen Regeln wie beim Facharztbesuch. Bringen Sie also Ihre Versichertenkarte in Kombination mit einer Überweisung von Ihrem Hausarzt oder Nervenarzt beim ersten Kontakt und jeweils zu Beginn eines neuen Quartals immer mit.
Fehlt die Überweisung, müssen Sie die üblichen 10 Euro für die GKV auch bei mir bezahlen.
Privat versicherte PatientInnen benötigen keine Überweisung.
Eigene Kosten über die Praxisgebühr hinaus entstehen Ihnen nur dann, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht rechtzeitig 36 Stunden vorher absagen. Dann berechne ich eine Ausfallgebühr von 40 Euro.
